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Ausrufez.gif (1443 Byte)Für alle Auto-Versicherungen gilt die Kündigungsfrist von einem Monat Ausrufez.gif (1443 Byte)
(vgl. Pressemitteilung des Bundesaufsichtsamtes vom 23.11.95, Z6-1021/95, Tel.:030/8893239).

Die Kündigung muss also ein Monat vorher bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein (möglichst per Einschreiben mit Rückschein).
In den meisten Fällen ist der Stichtag zum Wechsel der Versicherungsgesellschaft der 30. November (bei Hauptfälligkeit 1.Januar).
Bis zu diesem Datum muss die Kündigung bei der Versicherung eingegangen sein. Die Kündigung gilt bis Jahresende,
man ist also in jedem Fall noch bis zum 31. Dezember bei der bisherigen Gesellschaft versichert.

Durch einen Wechsel der Versicherungsgesellschaft ändert sich an den Kfz-Papieren nichts. Lediglich die Doppelkarte des neuen Versicherers muss bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (in den meisten Fällen der 31.Dezember) zur Kfz-Zulassungsstelle geschickt werden.

Es empfiehlt sich grundsätzlich die Auto-Versicherung zum 30. November zu kündigen. Im Dezember können dann die neuen Tarife der Versicherungen verglichen
werden. Sind die Beitragsdifferenzen nicht so groß, kann man problemlos und zu den gleichen Konditionen zum alten Versicherungsunternehmen zurückkehren.

Wie eine schriftliche Kündigung aussehen sollte, erfahren sie, wenn Sie hier klicken zum  Musterbrief 

Wann kann eine Auto-Versicherung gekündigt werden? 4 Möglichkeiten

Zur Hauptfälligkeit Bei Beitragserhöhung
Bei einem Hauptfälligkeitsdatum 1. Januar (trifft in den meisten Fällen zu) muß spätestens bis 30. November die Auto-Versicherung  zum 31.12 gekündigt sein (möglichst per Einschreiben mit Rückschein).
Sofern die Hauptfälligkeit auf ein anderes Datum fällt, gelten die Kündigungsfristen immer bis zu diesem Datum.
Kündigt die Versicherung eine Beitragserhöhung an, haben Sie maximial einen Monat nach Eingang des Schreibens Zeit, der Versicherungsgesellschaft schriftlich zu kündigen. Kündigungsdatum ist dann das Datum der Beitragserhöhung.
Im Schadensfall Bei Fahrzeugwechsel
Sind Sie in einen Unfall verwickelt, können Sie kündigen - egal, ob der Versicherer zahlt oder nicht. In diesem Fall kündigen Sie zum Ende eines Monats, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung beendet sind.
Aber Vorsicht:
Kündigen Sie vor Ablauf des Versicherungsjahres, erstattet die Versicherungsgesellschaft die Prämien für die verbleibenden Monate nicht zurück.
Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, dann können Sie die Kfz-Versicherung für Ihr altes Auto ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für das neue Auto kann dann eine neue Versicherung abgeschlossen werden.

Stellt sich die Frage, welche Auto-Versicherung am günstigsten ist ?
Da eine klare Aufstellung aufgrund des äußerst komplizierten Rabattsystems nicht möglich ist, braucht man die Unterstützung einer Datenbank...
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Stand: 21. Dezember 2005